Grundkurs Zivilrecht

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Overview

Im 1. Teil des Kurses (Lektionen 1 - 7) besprechen wir in der 1. Lektion kurz die grundlegende Abgrenzung zwischen öffentlichem Recht und Privatrecht und geben danach einen Überblick über den Aufbau des BGB als Teil des Privatrechts.In der 2. Lektion erläutern wir den Unterschied zwischen natürlichen und juristischen Personen sowie die Voraussetzungen für deren Rechts- und Handlungsfähigkeit. Ferner gehen wir auf die im BGB gebräuchliche Unterscheidung zwischen einem Verbraucher und einem Unternehmer ein.In Lektion 3 besprechen wir grundlegend die verschiedenen Arten der Schuldverhältnisse (vertragliche, vertragsähnliche, dingliche, deliktische und bereicherungsrechtliche Schuldverhältnisse) sowie die aus ihnen folgenden Ansprüche. Vermittelt wird die für jede Prüfung elementar wichtige Prüfungsreihenfolge der Schuldverhältnisse, ihre Stellung zueinander sowie ihre Gemeinsamkeiten und Unterschiede im Prüfungsaufbau.In den Lektionen 4 - 6 erklären wir, wie Verträge zustande kommen, gehen auf die Bestandteile und Wirksamkeit von Willenserklärungen sowie auf die Möglichkeit der Stellvertretung bei der Abgabe einer Willenserklärung ein.Der 1. Kursteil endet in der 7. Lektion mit der Besprechung der Voraussetzungen, unter denen Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Vertragsbestandteil werden.Im 2. Teil des Kurses (Lektionen 8 - 11 ) gehen wir näher auf die vertragsnahen, dinglichen, deliktischen und bereicherungsrechtlichen Schuldverhältnisse sowie deren Voraussetzungen ein.In Lektion 8 geben wir einen Überblick über die einschlägigen vertragsnahen Ansprüche mit einem Schwerpunkt auf den vorvertraglichen Ansprüchen aus § 311 II BGB.Im Rahmen der dinglichen Ansprüche beschäftigt sich der Kurs in Lektion 9 mit der Frage, was Eigentum und Besitz ist und geht dabei ausführlich auf das Trennungs- und Abstraktionsprinzip ein, dessen Einhaltung in der Prüfung über das Bestehen oder Nichtbestehen entscheiden kann. Erläutert werden diese grundlegenden Prinzipien anhand des höchst prüfungsrelevanten Herausgabeanspruchs des Eigentümers gegen den Besitzer aus § 985 BGB.In der 10. Lektion besprechen wir die deliktischen Ansprüche bei Verletzung eines der in §§ 823 ff. BGB geschützten Rechtsgüter sowie die Haftung für die unerlaubte Handlung eines Verrichtungsgehilfen. Dabei gehen wir auch auf die Unterscheidung zwischen einem Verrichtungs- und einem Erfüllungsgehilfen ein.Der 2. Kursteil schließt in Lektion 11 mit der Besprechung der Herausgabeansprüche im Falle einer ungerechtfertigten Bereicherung (§§ 812 ff. BGB).Der 3. Kursteil (Lektionen 12 - 18) widmet sich wieder ganz dem Vertrag.Während es im 1. Teil des Kurses um das Zustandekommen eines Vertrages geht, behandelt der 3. Teil die Frage, welche Hindernisse der Wirksamkeit eines Vertrage entgegenstehen und unter welchen Voraussetzungen man sich nach Vertragsabschluss wieder von diesem lösen kann.Einen Überblick zu diesen wichtigen Prüfungspunkten geben wir in Lektion 12.In Lektion 13 besprechen wir die Möglichkeit der Anfechtung, in Lektion 14 die Folgen der nachträglichen Unmöglichkeit, in Lektion 15 den Widerruf und in Lektion 16 den Rücktritt.In der 17. Lektion gehen wir auf die Gründe eine, die dazu führen können, dass ein eigentlich bestehender Anspruch nicht durchsetzbar ist. Hierzu gehört insbesondere die Verjährung.Der 3. Teil des Kurses endet mit der 18. Lektion, in der wir besprechen, unter welchen Voraussetzungen gesetzliche Ansprüche erlöschen bzw. nicht mehr durchsetzbar sind.Der abschließende 4. Teil des Zivilrechtskurses (Lektionen 19 - 21) behandelt mit den Folgen einer Leistungsstörung und dem Gewährleistungsrecht zwei ganz wesentliche Themengebiete des Zivilrecht.In Lektion 19 befassen wir uns im Recht der Leistungsstörungen ausführlich mit der Frage, was passiert, wenn eine Vertragspartei eine ihrer vertraglichen Pflichten verletzt. Inhaltlich geht es dabei insbesondere um die verschiedenen Schadensersatzansprüche aus §§ 280 ff. BGB: Schadensersatz neben der Leistung, statt der Leistung, bei Verletzung einer Rücksichtnahmepflicht nach § 241 II BGB, bei Unmöglichkeit sowie im Falle einer verspäteten Leistung (Verzug). All diese Schadensersatzansprüche werden anhand von Prüfungsschemata systematisch erläutert und Unterschiede sowie Gemeinsamkeiten herausgearbeitet.Das Gewährleistungsrecht besprechen wir in den Lektionen 20 und 21 schwerpunktmäßig anhand des Kaufrechts, andere Vertragsarten und ihre Gewährleistungsrechte - insbesondere beim Werkvertrag - werden aber ebenfalls kurz angesprochen.Erläutert wird Frage, wann das Gewährleistungsrecht überhaupt zur Anwendung kommt und welche Voraussetzungen die einzelnen Gewährleistungsrechte wie Nacherfüllung, Rücktritt bzw. Minderung sowie Schadensersatz haben. Dabei gehen wir auch auf die Besonderheiten beim Verbrauchsgüterkauf ein.Nach Abschluss aller Lektionen verfügen Sie über ein sehr gutes Grundwissen im Zivilrecht und ich würde mich ehrlich freuen, wenn Sie durch den Kurs sogar etwas Spaß an der Materie finden würden…

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